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Benjamin C. Wenzel
Rechtsanwalt &
Fachanwalt für Strafrecht in Berlin
Kurfürstendamm 216
10719 Berlin
Tel: 030 120 593 430
E-Mail: info@anwalt-wenzel.com
Rechtsanwalt Benjamin Wenzel hat seit jahrzehntelange Erfahrung als Strafverteidiger und ist berechtigt, den Titel als Fachanwalt für Strafrecht zu tragen.
Der Strafverteidiger ist Teil der Rechtspflege und ein integraler Bestandteil, um jedem Beschuldigten ein rechtsstaatliches und faires Verfahren zu ermöglichen. Denn es ist der Rechtsanwalt, der die einzige Instanz in einem Strafverfahren bzw. Ermittlungsverfahren darstellt, die allein im Interesse des Beschuldigten tätig wird.
Ihr Anwalt für Strafrecht ist durch das Mandantenverhältnis Ihnen verpflichtet. Die Ermittlungsbehörden werden in erster Linie den Ermittlungserfolg im Blick haben. Das bedeutet, dass auf der Seite der Behörden ein großes Interesse daran besteht, ein Strafverfahren mit einer Verurteilung zu beenden. Staatsanwaltschaft und Polizei werden deshalb im Rahmen des Ermittlungsverfahrens den rechtlichen Spielraum ausnutzen, um durch Vernehmungen, Hausdurchsuchung und verdeckte Maßnahmen versuchen einen Anfangsverdacht zu erhärten und zum hinreichenden Tatverdacht auszubauen.
Die Phase, in der ein Anfangsverdacht gegen einen Beschuldigten mit Blick auf eine Straftat besteht, bis hin zur Begründung eines hinreichende Tatverdachts ist die kritischste Phase im Strafverfahren. Es ist dieser Zeitraum, in dem sich entscheidet, ob es zu einer strafrechtlichen Hauptverhandlung kommt. Der Abschnitt vom Bestehen eines Anfangsverdachts hin zu einem hinreichenden Tatverdacht zur Eröffnung einer Hauptverhandlung ist das Ermittlungsverfahren.
Ein Anwalt für Strafrecht hat im Ermittlungsverfahren den größten Einfluss. Denn in diesem Abschnitt werden die weichen bezüglich des Schicksals des Beschuldigten gestellt. Dies ist der Fall, da das Gesetz (die Strafprozessordnung) den Ermittlungsbehörden strenge Vorgaben hinsichtlich der Durchführung von Ermittlungsmaßnahmen macht.
Obwohl Polizei und Staatsanwaltschaft an da Gesetz gebunden und stets bemüht sind, dieses zu beachten, so können sie in der Vielzahl an Verfahren nicht gewährleisten, fehlerfrei zu arbeiten. Unterläuft der Polizei bei der Ermittlung von Beweismitteln ein Verfahrensfehler, so ist die Folge nicht selten, dass ein entsprechendes Beweismittel nicht mehr gegen den Beschuldigten verwendet werden kann. Ein solcher Verfahrensfehler muss aber zunächst überhaupt erst aufgedeckt und gerügt werden. Hier tritt Ihr Strafverteidiger in Erscheinung und erfüllt seine Aufgabe als Organ der Rechtspflege und Vertreter Ihrer Interessen.