Betäubungsmittelrecht


Das BtMG bildet eine Spezialmaterie des Strafrechts. Auch dieses Gesetz droht mit hohen Strafen, umso wichtiger ist die Beratung durch einen versierten Anwalt für Strafrecht. Besonders innerhalb des Ermittlungsverfahrens, um Sie davor zu bewahren, Aussagen zu tätigen, die sich zu Ihren Ungunsten in der Hauptverhandlung auswirken könnten.

Außerdem bedienen sich die Ermittlungsbehörden regelmäßig Maßnahmen, die besonders stark in die Privatsphäre eindringen: Das Überwachen der Telekommunikation, Observation oder Hausdurchsuchung.

Das Gesetz kennt die „geringen Menge”, bei der oft, eine Verfahrenseinstellung möglich ist, die normale Menge und die sog. „nicht geringen Menge”, bei der die Mindeststrafe regelmäßig ein Jahr Freiheitsstrafe beträgt.

Bedenken Sie, dass es zunächst irrelevant ist, ob sich der Vorwurf auf Cannabis, Amphetamine

(Speed, Kokain, etc.) oder andere Rauschmittel richtet. Relevante Unterschiede bestehen beim Ermitteln des Wirkstoffgehalts, der wiederum für die Beurteilung der strafrechtlich relevanten Menge maßgebend ist.

Bei geringen Mengen, die noch unter den Eigenkonsum fallen, kann Ihr Anwalt häufig eine Einstellung erreichen.

Ebenso kann Ihr Anwalt "Therapie statt Strafe" beantragen, um eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren nicht im Gefängnis verbüßen zu müssen.

Auch kann Ihre Strafe gemildert werden, sollten Sie helfen weitere Straftaten aufzuklären.

Wird bei Ihnen Rauschmittelkonsum festgestellt, können sich auch Probleme hinsichtlich Ihrer Fahrerlaubnis ergeben.

 

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