Ein positiver Drogenbefund kann Auswirkungen auf Ihre Fahrerlaubnis und ein Strafverfahren zur Folge haben.
Das Strafverfahren
Der positive Befund begründet zunächst den Verdacht des strafbaren Drogenbesitzes. Zunächst sollten Sie, wie grundsätzlich auch, von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen, um Ihre Chance zu wahren, die Einstellung des Verfahrens zu erreichen.
Das Ordnungswidrigkeitenverfahren
Das Führen eines Kraftfahrzeuges unter Drogeneinfluss ist im Bußgeldkatalog erfasst. Ein Anwalt hat aber vielfältige Möglichkeiten gegen einen Bußgeldbescheid vorzugehen. Entweder wird der Bescheid selbst angegriffen, die durchgeführte Kontrolle durch die Polizei oder der Nachweis selbst.
Eine gute Vertretung im OWi-Verfahren ist gerade für Personen wichtig, die beruflich auf die Fahrerlaubnis angewiesen sind, um eine Entziehung derselbigen zu vermeiden. Der Rechtsanwalt kann versuchen zu erreichen, dass die Geldbuße erhöht wird und vom Fahrverbot abgesehen wird. In bestimmten Konstellationen ist dies möglich.
Ferner ist es auch ausschlaggebend mit welcher Droge ein Beschuldigter aufgegriffen wurde. Cannabis, THC, Marihuana und Haschisch gelten als weiche, wohingegen Kokain, Ecstacy, Amphetamine oder Heroin als harte Drogen gelten.
Es wird ein Gutachten angefertigt, um die Werte des Cannabisgehalts im Blut festzustellen, um u.a. die Regelmäßigkeit des Konsums feststellen zu können. Hiervon werden Rückschlüsse auf das Trennungsvermögen gezogen. Das Trennungsvermögen ist die Fähigkeit zwischen Konsum und der Fahrtätigkeit unterscheiden zu können.
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen harter Drogen
Hier kann im Gegensatz zu anderen Rauschmitteln bereits beim erstmaligen Konsum die Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet werden.
Mehrere Rechtsschutzmöglichkeiten stehen dem Betroffenen offen, die mit anwaltlicher Hilfe durchgeführt werden können: Das Anhörungsverfahren, das Widerspruchsverfahren, die Klage und der einstweilige Rechtsschutz.