Hausdurchsuchungen


Bei Hausdurchsuchungen einen Anwalt einschalten!

Hausdurchsuchungen sind schwerwiegende Eingriffe in Ihre Grundrechte. Hier sind wichtige Weichen für das Ermittlungs- und Strafverfahren zu stellen:

 

  • Ein Anwalt bewahrt Sie vor nachteiligen Aussagen in dieser Stressituation.
  • Ihr Anwalt prüft den Vorgang auf formelle Fehler und bereite Rügen vor.
  • Verwertungsverbote haben einen wesentlichen Einfluss auf das Verfahren.

Die Durchsuchung stellt einen der stärksten Eingriffe in die Privatsphäre eines Beschuldigten dar, betrifft eine solche Maßnahme doch sein Recht aus Art. 13 GG, auf die Unverletzlichkeit der Wohnung. Aus diesem Grund sind an eine Durchsuchung hohe gesetzliche Anforderungen gestellt.  Zweck einer Durchsuchung ist die Sicherung von Beweismitteln. Auch wenn eine solche Situation Sie unter enormen Stress stellt, sollten Sie die folgenden Punkte unbedingt beachten:

 

Lassen Sie sich den schriftlichen Durchsuchungsbeschluss vorzeigen und aushändigen, um eine spätere Überprüfung durch Ihren Anwalt zu ermöglichen. Der Durchsuchungsbeschluss muss die Straftat bezeichnen, aufgrund derer die Durchsuchung erfolgt. Der Tatvorwurf muss soweit wie möglich konkretisiert werden, so dass er unter ein Strafgesetz subsumiert werden kann. Aus dem Durchsuchungsbeschluss muss erkennbar sein, in welcher Beziehung die Unterlagen zu dem bestehenden Vorwurf stehen.

 

Benachrichtigen Sie unverzüglich einen Rechtsanwalt. Zwar können Ihnen Gespräche mit Dritten untersagt werden, Ihr Recht auf einen Anwalt bleibt jedoch unberührt. Versuchen Sie die Beamten dazu zu bewegen, auf das Eintreffen des Anwaltes zu warten. Einen Anspruch darauf haben Sie jedoch nicht.

 

Schweigen und vermeiden Sie Äußerungen zur Sache. Unter Stress fällt es schwer die Tragweite eigener Aussagen überschauen zu können. Bleiben Sie ruhig und freundlich, aber bedenken Sie, dass sie keine Mithilfepflicht gegenüber den Behörden haben, sich selbst zu belasten.

 

Bei Durchsuchungen von Geschäftsräumen ist es legitim Mitarbeiter anzuweisen, ebenfalls keine Äußerungen zu machen.

 

Sollte etwas beschlagnahmt werden, lassen Sie sich eine entsprechende Liste ausgeben und kontrollieren Sie diese umgehend.