Umgang mit der Polizei


Jedes Gespräch ist eine Informelle Befragung

 

Die Polizei ist an Ermittlungserfolgen interessiert. Jedes Gespräch ist eine informelle Befragung. Gespärche mit der Polizei sollten nie ohne Zeugen und nicht ohne Anwalt erfolgen:

 

  • Ihre Stellung als Beschuldigter ist offenzulegen.
  • Die Polizei muss Sie ordnungsgemäß belehren.
  • Aussagen gegenüber der Polizei sollten mit anwaltlicher Hilfe vorbereitet werden.

Sehen Sie sich strafrechtlichen Vorwürfen ausgesetzt, werden Sie mit der Polizei zusammentreffen. Bleiben Sie stets ruhig und verhalten Sie sich den Beamten gegenüber freundlich.

 

Lassen Sie sich aber unter keinen Umständen dazu hinreißen, ohne einen Anwalt, Aussagen zur Sache zu tätigen. Besonders auch dann nicht, wenn Sie das Gefühl haben oder darauf hingewiesen werden, das Gespräch hätte keinen offiziellen Charakter – Dieser besteht immer.

 

Vorladung

Ihnen wird ein Brief vom Polizeipräsidenten in Berlin zugestellt. Dieser beinhaltet den Vorwurf, der gegen Sie erhoben wird. Sie dürfen dazu Stellung nehmen und werden zu einem Termin geladen. Diesen Termin müssen Sie jedoch nicht wahrnehmen. Es ist Ihr Recht zu schweigen.